Die Meldepflicht für Wohnimmobilien der FinCEN soll nach einer Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Termin im Dezember 2025 nun am 1. März 2026 in Kraft treten. Die Regelung sieht eine landesweite Meldepflicht für nicht finanzierte Übertragungen von Wohnimmobilien an Unternehmen oder Trusts vor, wobei eine kaskadierende Melde-Struktur zum Einsatz kommt. Trotz rechtlicher Herausforderungen, darunter eine Klage in Florida, bleibt die Umsetzung der Regelung weiterhin auf Kurs.